Sibyl Eigenmann (Die Mitte) am Rednerpult. Auf der linken Seite überträgt die Dolmetscherin ihre Rede in Gebärdensprache. (Bildquelle: Victor Senn, Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH).
2020 hat der Grosse Rat eine Motion als Postulat angekommen und so dem Regierungsrat in Auftrag gegeben, einen Bericht über die Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton zu verfassen. Dieser liegt nun vor. Darin hält der Regierungsrat fest, dass er keinen Handlungsbedarf für eine amtliche Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern sieht. Dazu müssten amtliche Veröffentlichungen, wie Erlasse, Protokolle oder Rechtsakten, wie Verfügungen und Urteile in Gebärdensprache übersetzt werden. Aber eine solche Anerkennung würde nichts zu einer Verbesserung der Inklusion der Menschen mit Hörbehinderungen beitragen. Auch treffe der Kanton bereits ausreichende Massnahmen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu vermindern. Überdiese sei der Bundesrat schon daran, ein Gesetz zur Anerkennung der drei nationalen Gebärdensprachen – der Deutschschweizer (DSGS), der französischen (LSF) und italienischen (LIS) – auszuarbeiten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat, die Anerkennung der Gebärdensprache abzulehnen.
Auch Kinder benachteiligt
Damit brüskiere der Regierungsrat alle, die in Gebärdensprache kommunizieren, schreibt Theo Juker, Präsident der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte (IGGH), auf der Website. Denn noch immer stiessen sie auf zahlreiche Hindernisse. Um diese abzubauen, sei die Anerkennung der Gebärdensprache notwendig.
«Es kann nicht sein, dass gehörlose Kinder den Unterrichtsstoff hauptsächlich in Laut- und Schriftsprache vermittelt bekommen. So wird ihnen eine Hürde in den Weg gelegt», sagt Tanja Krebedünkel vom Schweizer Gehörlosenbund (SGB-FSS). Deswegen brauchen gehörlose Kinder mit hörenden Eltern Gebärdenkurse, damit sie innerhalb der Familie in dieser Sprache kommunizieren können. Zudem müsse die bilinguale Bildung stärker gefördert werden. Es habe sich gezeigt, dass eine bilinguale Förderung in Gebärden-, Laut- und Schriftsprache sich vorteilhafter für die gesellschaftliche und auch die berufliche Inklusion auswirke. Gehörlose Personen seien drei Mal häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch sei der Zugang mit Gebärdensprache zu kantonalen Dienstleistungen und zu Bereichen, die in seinem Kompetenzbereich liegen, wichtig, erklärt Krebedünkel.
Konzentriert verfolgen die Zuschauer:innen auf der Tribüne die Debatte. (Bildquelle: Victor Senn, Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH).
Die IGGH und der SGB-FSS reichten eine Stellungnahme ein und drückten ihre Enttäuschung darüber aus, dass sie, nicht angehört wurden. Auch wiesen sie auf diverse Mängel des Berichts hin. Dieser gehe irrtümlicherweise davon aus, dass die Gebärdensprache neben Deutsch und dem Französisch als weitere Amtssprache praktiziert werden müsse. Aber dies sei nicht gefordert worden. Stattdessen solle geprüft werden, wie die Gebärdensprache kantonal anerkannt werden könne. Weiter kritisieren die beiden Verbände, dass der Regierungsrat sage, er wolle die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Hörbehinderungen fördern, aber nicht konkretisiere, welche Massnahmen er dazu ergreife.
Nachbesserung verlangt
Der Ball lag nun beim Grossen Rat. Da im Vorfeld der Debatte bereits einiges gelaufen ist, wurde diese mit Spannung erwartet. Gehörlose und schwerhörige Menschen besammelten sich auf der Tribüne des Berner Rathauses. Sie richteten ihre Aufmerksamkeit auf die Gebärdensprachdolmetscherinnen, welche die Voten der Grossrät:innen übersetzten.
Simone Leuenberger (EVP) beantragte, dass der Bericht zurückgewiesen und überarbeitet werde. Dabei knüpfte sie an die Forderungen der beiden Gehörlosen-Organisationen an und verlangte, dass der Kanton mit ihnen in einen aktiven Dialog trete und die kantonalen Dienstleistungen für sie barrierefrei sein sollen. Mehrere Grossrät:innen schlossen sich Leuenbergers Votum an. Sibyl Eigenmann (Die Mitte) räumte ein, dass der Kanton Bern über zu wenige Dolmetscher:innen verfüge in den Bereichen der Gesundheit, bei den Gerichten, und dass sich dies ändern müsse.
In die Diskussion mischten sich auch Stimmen, die den Bericht stützten. Einige erinnerten daran, dass der Bund ein Gesetz zur Gebärdensprach-Anerkennung erarbeite und man diese Entwicklung zuerst abwarten solle. Darauf entgegneten andere, dass Bereiche wie Bildung, Gesundheit, politische Partizipation und Kultur in der kantonalen Zuständigkeit stünden.
« Gehörlose bekommen weder Hilflosenentschädigung noch eine Rente und gehören deshalb nicht zu den Anspruchsberechtigten des BLG »
Christoph Zimmerli (FDP) machte darauf aufmerksam, dass der Kanton doch eben das Behindertenleistungsgesetz (BLG) angenommen habe und sich so schon für Menschen mit einer Behinderung engagiere. Aber Simone Leuenberger wies darauf hin: «Gehörlose bekommen weder Hilflosenentschädigung noch eine Rente und gehören deshalb nicht zu den Anspruchsberechtigten des BLG.»
Viele Parlamentarier:innen waren sich einig, dass der Regierungsrat in seinem Bericht zu vage sei und er bei den Massnahmen für Menschen mit einer Hörbehinderung konkreter werden müsse.
Leuenbergers Vorstoss, den Bericht zurückzuweisen, wurde verworfen. Hingegen wurde die von der Mitte-Partei eingereichte Planungserklärung mit 150 Ja, 37 Nein und vier Enthaltungen angenommen. Diese beauftragt den Kanton, Massnahmen zur Verbesserung der Situation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen abzuklären und zu erarbeiten.
Simone Leuenberger (EVP) trägt ihr Votum vor. Links neben ihr übersetzt eine Gebärdensprachdolmetscherin die Debatte. (Bildquelle: Victor Senn, Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH).
Darüber zeigte sich Simone Leuenberger zufrieden. «Es ist uns gelungen, dass überhaupt darüber debattiert wurde. Solche Berichte werden häufig ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.»
Eine Chance für die Gebärdensprache
Auch die Gehörlosenverbände sind erfreut. «Zwar geht es mit einer Planungserklärung langsamer. Aber wenigstens gibt es damit eine Chance, dass wir die Barrieren von Menschen mit Gebärdensprache abbauen können», konkludiert Krebedünkel.
Eine Anerkennung der Gebärdensprachen auf nationaler wie auf kantonaler Ebene verlangt auch der Bericht des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2022. Dadurch stehen die Kantone in der Pflicht, die Gebärdensprache gesetzlich zu regeln und so für die Inklusion in den Bereichen, die in ihrer Kompetenz liegen, zu sorgen. Das hatte der Bundesrat bereits in seinem Bericht von 2021 über die Anerkennung der Gebärdensprache bekräftigt. Früher oder später müssen die Kantone sich diesem Thema stellen.
Hier ist die Gebärdensprache anerkannt
Bisher haben vier Kantone die Gebärdensprache anerkannt:
· Zürich und Genf in ihren Kantonsverfassungen
· Neuenburg im Behindertengleichstellungsgesetz
· Die Stimmbevölkerung des Tessins hat im Oktober letzten Jahres mit 86 Prozent Ja die Anerkennung der Gebärdensprache in der kantonalen Verfassung verankert.
Das Walliser Kantonsparlament hat einen Vorstoss angenommen, der die Gebärdensprachen in die neue Verfassung aufnehmen will. Stimmt die Bevölkerung der neuen Verfassung zu, ist die Gebärdensprache im Wallis anerkannt.