Die Partizipationskonferenz ist im Kanton Zürich ein wichtiges Instrument zur Teilhabe bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen treffen dabei auf Angestellte von Kanton und Gemeinden.

Die Reporter:innen ohne Barrieren widmen diesem Anlass eine dreiteilige Serie. In diesem 2. Teil geht es darum, wie die Partizipationskonferenz funktioniert und was sie bewirken will.

Am Dienstag, 24. Oktober 2023, findet die Partizipationskonferenz des Kantons Zürich zum zweiten Mal statt. Dabei treffen sich Vertreter:innen von Kanton, Gemeinden und Menschen mit Behinderungen, um sich über den aktuellen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich zu informieren und miteinander in einen Dialog zu treten. Die Konferenz findet jährlich statt und will einen fortlaufenden Austausch zwischen Verwaltung und Menschen mit Behinderungen anregen.

Hinter der Partizipationskonferenz steckt aber mehr: Sie ist Teil eines vielfältigen Planes des Kantons Zürich, der den Einbezug von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UN-BRK sicherstellen soll. Diesen Einbezug verlangt die Konvention in Artikel 4, Absatz 3. Neben der Konferenz gibt es zahlreiche weitere Gefässe und Instrumente zur Sicherstellung dieses Rechtes. So wurde beispielsweise zur Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen das Mitwirkungsmodell „Partizipation Kanton Zürich“ entwickelt. Und Gemeinden erhalten auf Wunsch Unterstützung in Form eines Inklusionsförderprogrammes oder eines Inklusions-Checks. Letzteres ist ein Screeninginstrument, das den Gemeinden aufzeigt, wo sie bei der Inklusion stehen.

« Ich bin überzeugt, dass wir nur im gemeinsamen Dialog eine „Inklusions-Bewegung“ herstellen können »

Bernhard Krauss, Koordinator Behindertenrechte

Dialog im Zentrum

Bernhard Krauss ist zuständig für die Koordination der Behindertenrechte im Kanton und hat die Partizipationskonferenz initiiert. Bereits im Vorfeld einer Konferenz sammelt er jeweils Informationen darüber, wie weit die einzelnen Amtsstellen bei der Umsetzung der von der UN-BRK geforderten Massnahmen stehen, und veröffentlicht diese auf der Website des Kantons. Die vorgängige Information ermöglicht, dass an der Konferenz genügend Zeit für einen Austausch zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung bleibt. Für Bernhard Krauss ist dieser Austausch der eigentliche Kern des Anlasses: „Ich bin überzeugt, dass wir nur im gemeinsamen Dialog eine „Inklusions-Bewegung“ herstellen können“. Für diesen Dialog sind an der Konferenz zwei Workshopsequenzen geplant. Dabei unterhalten sich die Teilnehmenden über aktuelle Fragen bei der Umsetzung der Massnahmen, zum Beispiel wie Menschen mit Behinderungen daran teilhaben können und was es dazu benötigt.

« Je mehr Kontakte die Verantwortlichen im Kanton und den Gemeinden zu Menschen mit Behinderungen haben, desto grösser ist der Wille und das Verständnis für die Umsetzung der UN-BRK. »

Bernhard Krauss, Koordinator Behindertenrechte

Der Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen und Behörden macht für Bernhard Krauss in mehrfacher Hinsicht Sinn. Zum einen steht hinter dem Dialog der Gedanke, dass mögliche Probleme bei der Umsetzung einer Massnahme frühzeitig vorhergesehen und damit in einem frühen Stadium mitbedacht werden können. Krauss sieht darin eine Parallele zum in der Wirtschaft gut bekannten „Design Thinking“, wo Konsumenten schon bei der Planung eines Produktes einbezogen werden. Zum anderen sei die Konferenz aber auch ein wichtiger Motor zur Motivation: „Je mehr Kontakte die Verantwortlichen im Kanton und den Gemeinden zu Menschen mit Behinderungen haben, desto grösser ist der Wille und das Verständnis für die Umsetzung der UN-BRK“, ist Krauss überzeugt. 

« Eine gute Umsetzung der UN-BRK steht und fällt aber mit dem Willen und Engagement jeder einzelnen Person in der Verwaltung »

Urs Lüscher, Vorstandsmitglied der Behindertenkonferenz Zürich

Positive Erfahrungen

Bestätigen kann dies Urs Lüscher, Vorstandsmitglied der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich und selbst sehbehindert: „Die Partizipationskonferenz erlaubt es, niederschwellig den Grundstein für einen intensiveren Austausch und Miteinbezug von Menschen mit Behinderungen zu legen“, findet er. Auch wenn die Konferenz zeitlich nur einen knappen Rahmen biete, seien die Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen und Angestellten der Verwaltung durchwegs positiv. Lüscher sieht aber auch Grenzen: An einem solchen Anlass nähmen zum Beispiel vorwiegend jene Verwaltungsangestellten teil, die sowieso schon sensibilisiert seien. Und fügt an: „Eine gute Umsetzung der UN-BRK steht und fällt aber mit dem Willen und Engagement jeder einzelnen Person in der Verwaltung“.