Bildquelle: Pro Infirmis

Obwohl die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, 2014 ratifiziert hat, ist noch heute die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt oder nicht möglich. Das wollen die Parlamentarier:innen der Behindertensession vom 24. März 2023 ändern.

Mit viel Herzblut trugen die Parlamentarier:innen ihre Statements vor und betonten, wie wichtig es sei, nicht ohne sie, sondern mit ihnen zusammen zu politisieren. Die 44 Teilnehmer:innen mit Behinderungen fordern die volle und gleichberechtigte Teilhabe in der Politik: «Wir machen jetzt Politik, nicht morgen!» Doch davon ist die Schweiz noch weit entfernt.  

Wo die Hindernisse liegen
Verschiedene Hindernisse behindern den Zugang zur Politik.

·       «Personen mit umfassender Beistandschaft sind vom Recht abzustimmen und zu wählen ausgeschlossen», sagt Fabian Putzing, Geschäftsführer von insieme Schweiz. «Es braucht eine Änderung der Verfassung, damit alle das Stimm- und Wahlrecht ausüben können.»

·       «Stark sehbehinderte und vollblinde Menschen können die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht lesen. Letzten Herbst hat das Parlament angenommen, dass auf eidgenössischer Ebene eine Abstimmungsschablone entwickelt wird», erklärt Luana Schena, Vorstandssmitglied des Schweizerischen Sehbehindertenverbands SBV. Noch fehle diese Lösung auf kantonaler und kommunaler Ebene. Hinzu komme, dass es kompliziert ist, mit der Schablone bei den Wahlen zu kumulieren und panaschieren.

·       Simone Leuenberger, EVP-Grossrätin des Kantons Bern und Mitglied der Behindertenkommission hält fest: «Auch Barrieren im öffentlichen Verkehr, in Gebäuden sowie das Fehlen von Behindertenparkplätzen und -toiletten hindern Menschen mit Körperbehinderungen, sich politisch zu engagieren.»

·       «Viele Informationen sind weder in Gebärdensprache noch mit Untertiteln verfügbar und somit für gehörlose Menschen nicht zugänglich», führt Parlamentarier der Behindertensession Andreas Janner aus.   

Recht auf Inklusion auch in der Politik
Nach Art. 29 der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der internationalen, nationalen, kantonalen und kommunalen Politik. Diese beinhaltet das Recht, abzustimmen, zu wählen sowie ein politisches Amt auszuüben. Dazu sind die Hindernisse, auf die Menschen mit Behinderungen stossen, abzubauen. Ebenso sind Menschen mit Behinderungen in politische Prozesse aktiv einzubeziehen und ihre Anliegen zu berücksichtigen.

Zum Abbau von Hindernissen beitragen können vielerlei Dinge auf verschiedenen Ebenen. Zum Beispiel einfache Sprache. «Diese ist für Menschen mit kognitiven Behinderungen wichtig», erläutert Fabian Putzing, «um sich über Abstimmungen und Wahlen zu informieren.» Zudem plädiert Luana Schena für ein elektronisches Wahlsystem, sogenanntes eVoting, mit dem sehbehinderte und blinde Menschen autonom abstimmen und wählen können.

Nathalie Anderegg von Radio loco-motivo beider Basel sieht derweil Handlungsbedarf im Bereich der psychischen Behinderungen und fordert von den Politiker:innen mehr Flexibilität. «Menschen mit psychischen Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, via Zoom an einer Sitzung oder an einem Anlass teilnehmen zu können, wenn sie aufgrund der psychischen Verfassung nicht vor Ort erscheinen können.»

Für Menschen mit Gehörlosigkeit sind Gebärdensprachdolmetscher:innen essenziell für gesellschaftliche und politische Teilhabe. Deshalb setzt sich Andreas Janner dafür ein, dass die Finanzierung dieser geklärt und gesetzlich geregelt wird.

« Wir sind eine ernst zu nehmende Minderheit »

Simone Leuenberger, Berner Grossrätin

Untervertretung in der Politik
Erst wenige Politiker:innen mit Behinderungen haben den Sprung in ein Parlament geschafft. Im Nationalrat sitzt Christian Lohr (die Mitte) als einziger Bundespolitiker mit Behinderung. Gemäss dem Bundesamt für Statistik BFS leben in der Schweiz mehr als 20 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Mit den 44 Sitzen an der Behindertensession sollte verdeutlicht werden, wie eine angemessene Vertretung der Menschen mit Behinderungen im Nationalrat aussehen würde. «Wir sind eine ernst zu nehmende Minderheit», erinnert die Berner Grossrätin Leuenberger.  

Zögerlicher Wandel
Der Wandel zu einer barrierefreien Gesellschaft vollzieht sich nur langsam und zähflüssig. «Dabei haben wir seit 20 Jahren ein Behindertengleichstellungsgesetz. Da dieses Gesetz den hindernisfreien Zugang nicht gewährleistet hat, muss es griffiger werden», unterstreicht Leuenberger das Ziel einer inklusiven Politik. Der UNO-Ausschuss gibt ihr Recht. In seinem Bericht von 2022 hat er in über 80 Punkten aufgezeigt, was die Schweiz verbessern muss. Auch den fehlenden Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Themen in politischen Entscheidungsprozessen bemängelt der UNO-Ausschuss. Um dies zu ändern, müssten finanzielle und andere Ressourcen eingesetzt werden.

Nach der Behindertensession geht es weiter
Die erste Behindertensession markiert einen Meilenstein in der Schweizer Politik für Menschen mit einer Behinderung. Mit der Resolution wird der Abbau aller Hindernisse gefordert, damit Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen der Politik vollständig teilhaben können. Doch dabei soll es nicht bleiben. Christian Lohr, Nationalrat und Präsident der Behindertensession, hat verkündet, dass es eine zweite Session geben wird. Zudem haben mehrere Menschen mit Behinderungen für die Nationalratswahlen in diesem Herbst ihre Kandidatur lanciert.